Rentenantrag online stellen

Antrag auf Hinterbliebenenrente (R0500)

Bearbeitungszeit

Bitte nehmen Sie sich Zeit.
Die Antragstellung dauert ungefähr 60 Minuten. Es kann aber auch länger dauern, weil das Antragsverfahren sehr individuell ist. Die Anzahl der Fragen hängt auch davon ab, welche Antworten Sie geben.
Wir stellen Ihnen nur Fragen, die für Ihre Rente erforderlich sind.

Checkliste

Für Ihren Antrag auf Hinterbliebenenrente brauchen Sie folgende Unterlagen und Informationen:
  • Sterbeurkunde
  • Versicherungsnummer - diese finden Sie auf allen Schreiben der Deutschen Rentenversicherung
  • Versicherungsunterlagen für noch fehlende Zeiten, z.B. Nachweise über Ausbildungszeiten
  • aktueller Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
  • Kontonummer (IBAN) des Kontos, auf das die Rente gezahlt werden soll
  • Steueridentifikationsnummer
  • Angaben zu Ihrer Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Angaben zu Kindern, zum Beispiel eine Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
  • Wenn Sie eine Sozialleistung beziehen: Letzter Bescheid der ausstellenden Behörde
  • Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiges Personaldokument (wie etwa Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)
Für Witwen- und Witwerenten brauchen Sie außerdem:
  • Heiratsurkunde
  • Versicherungsnummer - diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrer Renteninformation, einer Entgelt-Abrechnung oder dem Versicherungsnummernnachweis
  • gültiges Personaldokument (wie etwa Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)
  • Angaben zu Ihren Einkünften (Rentenbezug, Beschäftigung usw.)
Für Waisenrenten brauchen Sie außerdem:
  • Geburtsurkunde
  • Versicherungsnummer, falls bereits vorhanden - diese finden Sie zum Beispiel auf einer Entgelt-Abrechnung oder dem Versicherungsnummernnachweis
  • Nachweis über eine laufende Ausbildung zum Beispiel eine Schulbescheinigung oder den Ausbildungsvertrag
  • Bescheinigung über einen Freiwilligendienst
  • eine Dienstzeitbescheinigung, sofern Wehr- oder Zivildienst absolviert wurde
  • Nachweis über einen Grad der Behinderung von über 80 mit Merkzeichen H oder
  • Nachweis über Pflegegrad 4 oder 5 oder
  • Nachweis über eine Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen aufgrund der Behinderung
  • Nachweis über Einkommen, zum Beispiel eine Entgelt-Abrechnung

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