Der Sozialversicherungsausweis heißt jetzt Versicherungsnummernachweis. Im Falle von Verlust, Zerstörung oder Unbrauchbarkeit können Sie hier einen neuen Nachweis anfordern.
Information zur Anforderung des Versicherungsnummernachweises:
Nach dem Absenden Ihrer Anforderung auf Neuausstellung des Versicherungsnummernachweises wird Ihnen dieser innerhalb von 7 Tagen mit der Post an die im Versicherungskonto hinterlegte Adresse gesandt. Eine erneute Anforderung ist innerhalb dieser Frist nicht möglich. Sollte Ihnen der Versicherungsnummernachweis nicht zugestellt werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger. Sie können Ihr Anliegen auch über unser Kontaktformular einreichen.