eAntrag - Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam veröffentlichte Website der Deutschen Rentenversicherung.


Grundlage dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Durch eine Prüfung auf Barrierefreiheit im November 2021 wurden sowohl eine Selbstbewertung nach gesetzlichen Vorgaben (BGG und BITV) als auch weltweiten Richtlinien (EN 301 549, WCAG 2.1) durchgeführt. Die Erklärung wurde am 11.11.2021 auf Basis der Testergebnisse erstellt und zuletzt im Mai 2024 aktualisiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt eAntrag ist mit den Anforderungen nicht durchgehend vereinbar. Es gibt Inhalte, welche Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Inhalte in Deutscher Gebärdensprache fehlen.
  • Inhalte in Leichter Sprache sind nicht vollständig.
  • Bei gruppierten Auswahlelementen werden teilweise Wahlmöglichkeiten angeboten, die nicht zulässig sind.
  • Formularfelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut.
  • Die Fokus-Reihenfolge weicht zum Teil von der visuellen und logischen Inhaltsabfolge ab.

Begründung
Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet beständig an der Verbesserung der zur Verfügung gestellten Portale. Aufgrund der Vielseitigkeit des Webauftritts konnten noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten werden. Die Mitarbeitenden der Deutschen Rentenversicherung sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.


Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam auffallen, wenden Sie sich gerne an die zuständige Organisationseinheit. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg gestellt. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:


Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
ORGANISATIONSEINHEIT: Subsystem EAKU
Adalbert-Stifter-Str.105
70437 Stuttgart


Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung teilen Sie uns über das Kontaktformular
Barriere meldenmit.


Schlichtungsverfahren
Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unserer Webseite www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden.
Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Webseitewww.schlichtungsstelle-bgg.de

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de


Kontakt-Formular
Barriere melden