Die bereits von Ihnen beantwortete Fragen, zu welchen Sie ggf. Unterlagen einreichen müssen, werden auf der Seite "Anlagen" zusammengefasst. Die Aufstellung auf der Seite "Anlagen" ist nicht abschließend. Sie können ebenfalls andere geeignete Versicherungsunterlagen, Nachweise bzw. Beweismittel übersenden.
Bitte wählen Sie auf der Seite "Anlagen" die einzureichenden Nachweise aus. Mit ihrer Auswahl wird der Rentenversicherungsträger über die zu erwartenden Unterlagen informiert.
Wurden Versicherungsunterlagen, Nachweise bzw. Beweismittel bereits übersandt, so ist die erneute Vorlage nicht erforderlich. Alle bereits gespeicherten Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf müssen Sie demnach nicht erneut nachweisen.
Bitte übersenden Sie uns ausschließlich Fotokopien, sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder beglaubigte Abschriften von der Rentenversicherung angefordert werden.
Ist eine Bestätigung (keine amtliche Beglaubigung) erforderlich, kann diese durch die Auskunfts - und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, deren Versichertenberater bzw. Versichertenälteste, durch die anderen Sozialleistungsträger (zum Beispiel Krankenkassen), durch die Versicherungsämter beziehungsweise die Stadtverwaltungen oder Gemeindeverwaltungen oder die deutschen Auslandsvertretungen erfolgen.
Die Bestätigung ist kostenlos. Es reicht nicht aus, wenn die Bestätigung der Übereinstimmung der Fotokopie oder Abschrift mit dem Original von Ihnen selbst, einer Kirchenbehörde oder einem Rechtsanwalt, Rechtsbeistand oder Rentenberater vorgenommen wird. Sollten Zeugnisse als Beweismittel übersandt werden, können die Noten oder entsprechende Beurteilungen unkenntlich gemacht werden.
Werden Unterlagen zur Bestätigung der Personenstandsdaten angefordert, so können Sie Ausweisdaten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, von Ihnen auf der Fotokopie unkenntlich gemacht (geschwärzt) werden. Das sind die Dokumentennummern, die Augenfarbe und die Größe.