Häufig gestellte Fragen - F.A.Q.

Die F.A.Q. enthalten Antworten auf häufige Fragen (englisch: Frequently Asked Questions).

Wie läuft die Online-Antragstellung ab?

1. Formular auswählen
Wählen Sie aus den Themenbereichen Ihr gewünschtes Formular aus oder verwenden Sie die Stichwortsuche.

2. Fragendialog bearbeiten
Zur raschen Bearbeitung Ihres Formulars benötigen wir von Ihnen vollständige und korrekte Informationen und die entsprechenden Unterlagen.
Es wird nur der für Ihr jeweiliges Anliegen relevante Fragenkatalog interaktiv zusammengestellt. Werden bereits beantwortete Fragen nachträglich verändert, können weitere Fragen hinzukommen oder vorherige Fragen wegfallen. Bei der Beantwortung der Fragen werden Sie durch Plausibilitätsprüfungen und Hilfefunktionen (Direkthilfe an der aktuell angezeigten Frage) unterstützt.

3. Anlagen an der Frage hochladen
Bei entsprechenden Fragen haben Sie neben Ihrer Antwort die Möglichkeit Nachweise als digitale Anlage hochzuladen.
In der entsprechenden Schaltfläche können Sie eine oder mehrere Dateien auswählen und hochladen oder per "Drag and Drop" reinziehen.

4. Anlagen verwalten
Auf der Seite "Anlagen verwalten" erhalten Sie eine Übersicht der ggf. bereits hochgeladenen Dateien und der noch hochzuladenen Anlagen.
Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Dateien wieder zu löschen oder zusätzliche Nachweise hochzuladen.
In der entsprechenden Schaltfläche können Sie eine Datei auswählen und hochladen oder per "Drag and Drop" reinziehen.
Achtung:
Zu bestimmten Angaben im Formular erfasst die Anwendung im Hintergrund die notwendigen nachzureichenden Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Formulars erforderlich sind.

5. Zusammenfassung prüfen
Vor der Übermittlung können Sie Ihre Angaben in einer Zusammenfassung ansehen, prüfen und drucken.

6. Erklärungen akzeptieren
Bevor Sie die Angaben elektronisch übermitteln, müssen Sie die individuellen Erklärungstexte akzeptieren. Eine eigenhändige Unterschrift ist in der Regel nicht mehr erforderlich.

7. Senden
Wenn Sie alle erforderlichen Fragen beantwortet haben, kann Ihr Formular an den Rentenversicherungsträger übermittelt werden.

8. Sendebestätigung
Nach erfolgreicher Übermittlung wird Ihnen eine Sendebestätigung bereitgestellt. Diese können Sie speichern oder ggf. mit der Druck-Funktion Ihres Browsers ausdrucken.

9. Bereitgestellte PDF-Dokumente für die eigenen Unterlagen speichern
Ihre Angaben werden als PDF-Dokumente bereitgestellt, diese können Sie speichern oder ggf. mit der Druck-Funktion Ihres Browsers ausdrucken.

10. Zusatzdruck(e) für den Rentenversicherungsträger
Ist eine eigenhändige Unterschrift erforderlich, drucken Sie die Zusatzdrucke aus und unterschreiben diese bitte in den gekennzeichneten Feldern.

11. Analoge Nachweise und Zusatzdrucke an den Rentenversicherungsträger übersenden
Für nachzureichende Nachweise und Zusatzdrucke stellen wir ein voradressiertes Schreiben zur Verfügung.

Warum kann ich nicht alle Fragen über den Navigator erreichen?

Über den Navigator können Sie nur zu Fragen springen, die bereits bearbeitet wurden.

Da der Fragendialog interaktiv reagiert, kann in Abhängigkeit Ihrer Antwort auf eine Frage (ja oder nein) in der Folge der Antragstellung eine oder mehrere Fragen wegfallen oder hinzugefügt werden.

Hierdurch sollen Ihnen nur relevante Frage zur Beantwortung präsentiert werden, vermeidbare Fragen werden nicht gestellt. Gleiches gilt, wenn Sie bereits beantwortete Fragen nachträglich verändern.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich eine Frage nicht verstehe?

Sie können die Hilfe in der Anwendung nutzen. Zu vielen Fragen wird eine Direkthilfe angeboten. Dort wird der Sachverhalt erläutert.

Wird das Formular automatisch gespeichert?

Nein.
Zur automatischen Speicherung aktivieren Sie zu Beginn des Formulars bitte die Funktion "Autospeichern". Sofern die Anwendung nicht aus dem Kundenportal aufgerufen wurde, werden Sie aufgefordert ein Passwort zu vergeben, damit das gespeicherte Formular später wieder von Ihnen geöffnet werden kann.

Wenn Sie die Erfassung unterbrechen möchten bzw. keine Angaben mehr tätigen, müssen Sie die bisher getätigten Angaben speichern.

Aus Sicherheitsgründen wird die Anwendung automatisch beendet, wenn Sie 15 Minuten keine Eingaben tätigen. Nicht gespeicherte Daten gehen verloren und Sie müssen sich neu anmelden.

Muss ich das Formular am selben Tag absenden, an dem ich ihn begonnen habe?

Nein, das Formular kann gespeichert werden. Sie haben 30 Tage Zeit, das Formular auszufüllen und dann an den Rentenversicherungsträger zu senden.

Wird mit dem Speichern das Formular an den Rentenversicherungsträger übermittelt (versandt)?

Nein, das Formular wird erst nach vollständigem Abschluss der Erfassung durch Versand an den Rentenversicherungsträger übermittelt.

Warum werden der Rentenversicherung bekannte Daten und Werte nicht automatisch in die Antragsformulare übernommen?

Die Übernahme von Daten aus Ihrem Versicherungskonto in die Anwendung zur elektronischen Antragstellung bzw. die Antragsformulare setzt eine erfolgreiche authentifizierte Anmeldung mit der "Online-Ausweisfunktion" voraus.

Aus Datenschutzgründen darf bei einer Antragstellung ohne Authentifizierung keine Datenübermittlung vom Rentenversicherungsträger an die Anwendung erfolgen.

Einen Antrag können Sie selbstverständlich ohne Authentifizierung durchführen, allerdings darf nur ein Versand Ihrer Daten zum Rentenversicherungsträger erfolgen. Es dürfen keine Daten vom Rentenversicherungsträger abgerufen werden.

Warum kann das SEPA-Lastschriftmandat nicht online ohne Unterschrift erteilt werden?

Die Schriftformerfordernis bzw. die Einholung eines handschriftlich unterschriebenen SEPA - Lastschriftmandats ist der bestehenden Problematik der Beweisbarkeit papierloser Mandatserteilungen geschuldet. Entsprechende Regelungen finden sich in den AGB zwischen Bank und Kunde.

Um Schadensersatzforderungen durch Kreditinstitute und/oder die Rücknahme von "unautorisierten" Lastschriften zu vermeiden muss die Deutsche Rentenversicherung die Erteilung des SEPA - Lastschriftmandats auf herkömmlichen Weg, also in Papierform und mit händischer Unterschrift verlangen.

Warum wird nach erfolgreichem Versand des Antrags und trotz authentifizierter Anmeldung im Kundenportal eine "Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht" bereitgestellt.

Die bereitgestellte "Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht" wird als Ausfertigung für Ihre Unterlagen bereitgestellt.

Dieser Zusatzdruck wird mit "Die Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht wurde erstellt. Aufgrund der Authentifizierung ist eine Unterschrift der Erklärung nicht erforderlich." versehen.

Warum reagiert die Anwendung nicht?

Ursache kann sein, dass Sie mit einem veralteten Browser arbeiten. Wir empfehlen grundsätzlich, aktuelle Browser wie zum Beispiel:

  • Apple Safari,
  • Google Chrome,
  • Microsoft Edge,
  • Mozilla Firefox,
  • Opera

zu verwenden.

Warum werden leere Seiten ausgedruckt bzw. warum wird eine schwarze Druckvorschau angezeigt?

Die geschilderten Druckprobleme treten in erster Linie bei Verwendung älterer Versionen des "Google Chrome" - Browsers bzw. der Nutzung des "Google Chrome PDF Plugin" auf. Die erstellten PDF-Dokumente können mit dem PDF-Plugin des "Google Chrome" - Browsers nur angezeigt, aber nicht ausgedruckt werden. Wir empfehlen deshalb, zusätzlich einen anderen PDF-Viewer (z.B. den "Adobe Reader" in der aktuellen Version) zu installieren. Aus der Druckvorschau-Ansicht des "Google Chrome" - Browsers heraus müssen die PDF-Dokumente zuerst auf ihre lokale Festplatte heruntergeladen und dann von dort mit einem anderen PDF-Viewer (z.B. dem "Adobe Reader") geöffnet und gedruckt werden. Bitte merken Sie sich den Pfad, unter dem Sie die Datei abgespeichert haben.

Bei neueren Versionen des "Google Chrome" - Browsers können Sie den Download des erstellten PDF-Dokumentes als Standardeinstellung aktivieren. Diese Einstellung finden Sie unter:
Einstellungen / Sicherheit und Datenschutz / Website-Einstellungen / Zusätzliche Inhaltseinstellungen / PDF-Dokumente / "PDF-Dateien herunterladen, anstatt sie automatisch in Chrome zu öffnen" => den Schalter aktivieren.

Was ist bei nachzureichenden Unterlagen zu beachten?

Die bereits von Ihnen beantwortete Fragen, zu welchen Sie ggf. Unterlagen einreichen müssen, werden auf der Seite "Anlagen" zusammengefasst. Die Aufstellung auf der Seite "Anlagen" ist nicht abschließend. Sie können ebenfalls andere geeignete Versicherungsunterlagen, Nachweise bzw. Beweismittel übersenden.

Bitte wählen Sie auf der Seite "Anlagen" die einzureichenden Nachweise aus. Mit ihrer Auswahl wird der Rentenversicherungsträger über die zu erwartenden Unterlagen informiert.

Wurden Versicherungsunterlagen, Nachweise bzw. Beweismittel bereits übersandt, so ist die erneute Vorlage nicht erforderlich. Alle bereits gespeicherten Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf müssen Sie demnach nicht erneut nachweisen.

Bitte übersenden Sie uns ausschließlich Fotokopien, sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder beglaubigte Abschriften von der Rentenversicherung angefordert werden.

Ist eine Bestätigung (keine amtliche Beglaubigung) erforderlich, kann diese durch die Auskunfts - und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, deren Versichertenberater bzw. Versichertenälteste, durch die anderen Sozialleistungsträger (zum Beispiel Krankenkassen), durch die Versicherungsämter beziehungsweise die Stadtverwaltungen oder Gemeindeverwaltungen oder die deutschen Auslandsvertretungen erfolgen.

Die Bestätigung ist kostenlos. Es reicht nicht aus, wenn die Bestätigung der Übereinstimmung der Fotokopie oder Abschrift mit dem Original von Ihnen selbst, einer Kirchenbehörde oder einem Rechtsanwalt, Rechtsbeistand oder Rentenberater vorgenommen wird. Sollten Zeugnisse als Beweismittel übersandt werden, können die Noten oder entsprechende Beurteilungen unkenntlich gemacht werden.

Werden Unterlagen zur Bestätigung der Personenstandsdaten angefordert, so können Sie Ausweisdaten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, von Ihnen auf der Fotokopie unkenntlich gemacht (geschwärzt) werden. Das sind die Dokumentennummern, die Augenfarbe und die Größe.

Was ist bei digitalen Anlagen (Dateien) zu beachten?

Nachzureichende Unterlagen können Sie wie folgt übermitteln:

  • digitale Dokumente => Schaltfläche "Hinzufügen" betätigen.
  • Unterlage z.B. per Post übersenden => Kontrollkästchen "Nachzureichende Unterlage" aktivieren.

Zu den digitalen Dokumenten beachten Sie bitte folgendes:
  • Anzahl der Upload-Möglichkeiten: die tatsächlich bereitgestellte Anzahl der Upload-Möglichkeiten ergibt sich dynamisch aus dem Fragenverlauf.
  • Anzahl der Dokumente je Upload-Möglichkeit: es kann jeweils eine "digitales" Dokument hinzugefügt werden.
  • Datei-Formate: zulässig sind pdf, jpg, png, tif.
  • Konvertierung: ihre Datei wird in ein PDF/A-Dokument umgewandelt.
  • Korrektur: hinzugefügte digitale Dokumente können entfernt werden.
  • Maximale Anzahl: z.Zt. sind maximal 30 digitale Anlagen zugelassen.
  • Maximale Größe: 5 Megabyte je Anlage, 40 Megabyte insgesamt.
  • Verschlüsselte Dateien: sind nicht zugelassen.

Hinzufügen von Dokumenten die bereits als PDF/A-Dokument vorliegen:
  • Eine zum Upload vorgesehene Dokument im PDF/A-Dokument sollte mit Textmarken/Dokumentenstrukturtags versorgt sein, andernfalls kann die Konvertierung beim Upload scheitern.
  • Sofern Ihre Anwendung das PDF/A-Dokument komprimiert, kann diese -von unserem Konverter ggf. nicht unterstützte Komprimierung- ursächlich für den fehlgeschlagenen Upload sein.

Lösungsvorschläge bei fehlgeschlagener Konvertierung:
  • Prüfen Sie die Vorgaben in Ihrer Anwendung, mit der das PDF/A-Dokument erstellt wurde,
  • aktivieren Sie die Berücksichtigung von Textmarken/Dokumentenstrukturtags,
  • deaktivieren Sie die Komprimierung.
  • Versuchen Sie alternativ Ihre Unterlage als Bilddatei (jpeg, png, tif) hochzuladen.

Ablauf:
  1. Datei wählen,
  2. Hochladen,
  3. Bestätigungsmeldung abwarten.

Wird die maximal zulässige Anzahl/Größe überschritten können Sie weitere digitale Anlagen mit dem Kontaktformular für persönliche Anliegen - S8003 nachreichen.

Wo finde ich den gespeicherten Antrag?

Auf der "Startseite" der Anwendung eAntrag Webversion finden Sie auf der rechten Seite den grünen Bereich "Gespeicherten Antrag bearbeiten". Hier können Sie ihren gespeicherten Antrag aufrufen.

Unter Berücksichtigung der Authentifizierung, werden Textfelder zur Eingabe der Versicherungsnummer und des Passwortes oder nur eine Schaltfläche bereitgestellt.

Zur Fortsetzung des gespeicherten Formulars müssen Sie sich mit der gleichen Authentifizierung (ID Check/Kundenportal oder Versicherungsnummer/Passwort) anmelden, mit welcher Sie das Formular begonnen und gespeichert haben.

Kann der Antrag nach Versand geöffnet und ergänzt werden?

Nein, mit Versand an den Rentenversicherungsträger besteht kein Zugriff mehr auf den Antrag bzw. den entsprechenden Datensatz. Dieser Datensatz wurde vollständig übermittelt, eine zusätzliche Speicherung für den Zugriff aus der eAntrag Webversion heraus ist nicht zulässig.

Wird mit Vergabe eines Passwortes ein persönlicher Bereich erstellt?

Nein, das vergebene Passwort gilt für den entsprechenden Antrag, es wird kein persönlicher Bereich erstellt, der nach erfolgreichem Versand des Antrages bzw. des entsprechenden Datensatzes wieder aufgerufen werden kann.

Kann ich eine Sendebestätigung meines Antrages per E-Mail erhalten?

Dies ist nicht möglich. Nach erfolgreichem Versand des Antrages bwz. des entsprechenden Datensatzes wird eine Seite "Sendebestätigung" angezeigt. Diese kann mit der Funktionalität des verwendeten Browsers z.B. gedruckt oder als PDF-Dokument gespeichert werden.

Eine "einfache" E-Mail kann aus Gründen des Datenschutzes nicht die Informationen enthalten, welche auf der Seite "Sendebestätigung" noch innerhalb der sicheren Verbindung einmalig zur Verfügung gestellt werden.


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